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Ethikrichtlinien

Diese Richtlinien gelten für das Handeln tätiger Teilnehmer, Praktizierender und Dozenten und dienen der Qualitätssicherung der Aquatischen Körperarbeit – WasserShiatsu, WasserTanzen, AquaRelax und Healing Dance.
Alle oben genannten Personengruppen werden im Folgenden als AKAs bezeichnet.

§ 1 Gültigkeit

Die folgenden ethischen Richtlinien gelten für die oben genannten Personengruppen.
Die Richtlinien regeln grundsätzliche Fragen im Rahmen der Tätigkeiten.

§ 2 Allgemeine Pflichten

Die AKAs verpflichten sich, die Tätigkeit stets im Rahmen professioneller Standards auszuüben.
Sie üben nur Tätigkeiten aus, zu denen ihr Weiterbildungsstand sie berechtigt. Sie berücksichtigen die Grenzen des eigenen Wissens, Könnens und ihrer Kompetenz.
AKAs bleiben sich der Grenzen ihrer Möglichkeiten bewusst. Teilnehmende und Praktizierende, die aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Verfassung für die Dozenten erkennbar einer Heilbehandlung bedürfen, erhalten den Hinweis, sich in fachkompetente Hände zu begeben.

§ 3 Umgang mit Klienten/Trainingsteilnehmende

AKAs vermitteln die Aquatische Körperarbeit in voller Anerkennung der geistigen und konfessionellen Freiheit des anderen Menschen. AKAs erkennen den Wert aller Menschen an, unabhängig von Geschlecht, ethnischem Ursprung, politischer oder religiöser Überzeugung.
AKAs sind verpflichtet, mit dem Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis in der „therapeutischen“ Beziehung sorgsam umzugehen. Eine Verletzung dieses Verhältnisses liegt dann vor, wenn sie ihre Aufgaben und Verantwortung gegenüber den Klienten/Teilnehmenden vernachlässigen, um ihre persönlichen, z.B. emotionalen, sexuellen, sozialen oder unangemessenen wirtschaftlichen Interessen zu befriedigen.

AKAs verpflichten sich, jede Art  solchen Missbrauchs zu unterlassen.
Sie arbeiten auf der Grundlage einer Vereinbarung, die im Wesentlichen folgende Übereinkünfte enthält:

§ 4 Schweigepflicht und Datenschutz

Die AKAs wahren über alle persönlichen Daten der „Klienten“ Verschwiegenheit. Sollten in Trainings Filmaufnahmen und Fotos hergestellt werden, müssen die Teilnehmenden und Dozenten vor der Veröffentlichung ihr Einverständnis geben.

§ 5 Trainings

Die Verwendung von psychoaktiven Substanzen sowie übermäßiger Alkoholgenuss sind während der Kurse und Trainings untersagt. Die Dozenten verpflichten sich die Weiterbildungsinhalte des IAKA-D e.V. einzuhalten und die
IAKA-D e.V.-Weiterbildungsmaterialien zu verwenden.

§ 6 Werbung und Auftritt in der Öffentlichkeit

Die Praktizierenden nehmen bei Kontakten mit Presse, Rundfunk, Fernsehen u.ä. mit dem IAKA-D e.V. Rücksprache und stellen die Veröffentlichungen dem Institutsarchiv zur Verfügung. Das IAKA-D e.V. und die Praktizierenden beachten die Urheberrechte der Veröffentlichungen.

Der Dozent lehnt Aufträge ab, die den Grundsätzen der IAKA-D e.V.- Weiterbildung widersprechen.